Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.08.1984 - 4 U 189/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Erlaubnisfreie Rechtsberatung, VM, Punktekatalog
Papierfundstellen
- VersR 1985, 59
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.1967 - IVb ZR 56/65
Erteilung von Rechtsrat durch Versicherungsmakler
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1984 - 4 U 189/84
D ie Betreuung und Verwaltung von durch den VM vermittelten Versicherungsverträgen wie auch die Hilfeleistung bei der Abwicklung von Schadenfällen, soweit damit nicht die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Schädiger verbunden sind, ist gemäß § 5 RBerG erlaubnisfrei, also zulässig, weil solche Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Geschäft des VM stehen (im Anschluss an BGH, 05.04.1967 LS 25 = VersR 67, 686) .Mit der Umschreibung seines Leistungsangebots hält der VM sich zumindest an das, was zu den typischen Berufspflichten des VM gehört und in der Rechtsprechung Billigung gefunden hat (unter Bezugnahme auf BGH, 05.04.1967 LS 24 , VersR 67, 686) .
- OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09
Umfang der zulässigen Beratung durch einen Versicherungsmakler
Daraus ergibt sich, dass eine erlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nicht nur dann in Betracht kommt, wenn es darum geht, dass der Versicherungsmakler neue Versicherungsverträge vermittelt, sondern auch dann, wenn er von seinem Kunden beauftragt wird, bereits bestehende (nicht von ihm selbst vermittelte) Verträge zu überprüfen (vgl. hierzu zur entsprechenden Rechtslage nach Art. 1 § 5 Ziff. 1 Rechtsberatungsgesetz a.F. OLG Hamm, Versicherungsrecht 1985, 59). - OLG Karlsruhe, 01.10.1987 - 3 Ss 73/87
Erlaubnisfreie Rechtsberatung, vertragsbegleitende Beratung für nicht vom VM …
Auch die Betreuung und Verwaltung nicht von dem VM selbst vermittelter Versicherungsverträge ist eine nach dem RBerG zulassungsfreie Tätigkeit (im Anschluss an OLG Hamm, 16.08.1984 - 4 U 189/84 - LS 4).Eine dahingehende Leistung kann der VM nur erbringen, wenn er auch die Betreuung und Verwaltung bereits bestehender Versicherungsverträge übernehmen darf (im Anschluss an OLG Hamm, 16.08.1984 - 4 U 189/84 - LS 13).